Neue BZgA-Daten: Rauschtrinken bei Jugendlichen auf Vor-Corona-Niveau

Der regelmäßige Alkoholkonsum unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist 2023 zwar deutlich geringer als vor 20 Jahren, stagniert aber seit einigen Jahren auf einem ähnlichen Niveau. Das zeigen die aktuellen Studiendaten der BZgA. Besonders besorgniserregend ist: Das sogenannte Rauschtrinken hat – nach einem vorübergehenden Rückgang während der Corona-Pandemie – wieder deutlich zugenommen und inzwischen das Vor-Corona-Niveau erreicht. Gemeinsam mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen warnt die BZgA vor den gesundheitlichen Folgen des Alkoholkonsums.

Der regelmäßige Alkoholkonsum unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist im Jahr 2023 zwar deutlich geringer als noch vor 20 Jahren, stagniert aber seit einigen Jahren auf einem ähnlichen Niveau. Das zeigen die aktuellen Studiendaten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Besonders besorgniserregend ist, dass das sogenannte Rauschtrinken – nach einem vorübergehenden Rückgang während der Corona-Pandemie – wieder deutlich zugenommen hat und inzwischen das Vor-Corona-Niveau erreicht. Gemeinsam mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen warnt die BZgA vor den gesundheitlichen Folgen des Alkoholkonsums.

Die aktuellen Daten aus 2023 im Überblick:

• 65,1 Prozent der männlichen und 60,8 Prozent der weiblichen 12- bis 17-Jährigen haben schon einmal im Leben Alkohol getrunken. Damit liegen die Daten des Jahres 2023 nur wenig unter denen von 2016 (männlich: 65,6 %; weiblich: 63,4 %).
• Von den 18- bis 25-Jährigen haben über 90 Prozent schon einmal im Leben Alkohol konsumiert. Diese Zahl ist seit 2001 nahezu unverändert.
• Aktuell trinken 6,9 Prozent der weiblichen und 12,4 der männlichen 12- bis 17-Jährigen regelmäßig, also mindestens einmal wöchentlich, Alkohol. Im Vergleich zu 2004 haben sich die Werte hier mehr als halbiert.
• Von den 18- bis 25-jährigen Frauen trinken 18,2 Prozent regelmäßig, von den 18- bis 25-jährigen Männern 38,8 Prozent. Diese Werte erreichen zwar den niedrigsten Stand seit Beginn der Beobachtung, gehen aber seit etwa 2016 nur noch leicht zurück.
• Das Rauschtrinken (30-Tage-Prävalenz) ging in den Jahren 2019 und 2021 in beiden Altersgruppen deutlich zurück, was vermutlich auf die eingeschränkten Möglichkeiten des Alkoholkonsums während der Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Im Jahr 2023 stiegen die Zahlen wieder auf das Vor-Corona-Niveau – mit 17,1 Prozent bei den männlichen Jugendlichen und 13,1 Prozent bei den weiblichen Jugendlichen sowie 46,2 Prozent bei den jungen Männern und 32,0 Prozent bei den jungen Frauen.
• Das erste Glas Alkohol tranken 12- bis 25-Jährige in der aktuellen Befragung im Schnitt mit 15,1 Jahren, also weiterhin unter der Altersgrenze von 16 Jahren, ab der Jugendliche Bier und Wein kaufen dürfen – und damit ein Jahr später als in der Befragung von 2004.

Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen:
„Alkohol gibt es rund um die Uhr und überall. Durch die Werbung propagiert, greifen viele Menschen viel zu selbstverständlich zum Feierabendbier, zum Wein auf der Familienfeier und zum Sekt in der Geburtstagsrunde. Dabei wissen wir: Alkohol ist ein Zellgift. Egal, wie viel und was man trinkt, jeder Schluck ist schädlich, kann Krebs auslösen und regelmäßiger Konsum kann abhängig machen. Am schädlichsten ist Alkohol für Jugendliche. Alkohol gehört deshalb nicht in die Hände von Jugendlichen! Das dürfen nicht mehr nur Schlagworte bleiben – wir müssen auch so handeln. Deshalb müssen wir in einem ersten Schritt endlich Schluss machen mit dem sogenannten begleiteten Trinken ab 14. Alkohol wird nicht gesünder, weil die Eltern daneben sitzen. Darum fordere ich ein striktes Alkoholverbot bis 16. Aber 18 wäre aus medizinischen Gründen die notwendige Grenze.“

Dr. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) und Kommissarischer Leiter der BZgA:
„Alkoholkonsum schädigt das Gehirn, besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, denn ihr Gehirn befindet sich noch in der Entwicklung und reagiert deshalb empfindlicher auf das Zellgift Alkohol. Insbesondere Rauschtrinken kann zu dauerhaften Schäden führen. Je früher Jugendliche Alkohol trinken, desto größer sind die gesundheitlichen Risiken und die Wahrscheinlichkeit, dass sie dieses Verhalten ins Erwachsenenalter mitnehmen. Die BZgA klärt Jugendliche über die Gefahren auf und gibt ihnen konkrete Tipps zum Umgang mit Alkohol. Gleichzeitig richtet sie sich direkt an Eltern, denn sie sind wichtige Vorbilder.“

BZgA-Studie „Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2023“

Die BZgA untersucht mit wiederholt durchgeführten Repräsentativbefragungen den Substanzkonsum sowie die Computerspiel- und Internetnutzung Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland. Für die Drogenaffinitätsstudie 2023 wurden 7.001 junge Menschen im Alter von 12 bis 25 Jahren im Zeitraum April bis Juni 2023 befragt.

Ein Infoblatt mit ausgewählten Ergebnissen der Drogenaffinitätsstudie zum Alkoholkonsum der 12- bis 25-Jährigen in Deutschland steht zum Download unter:
https://www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/suchtpraevention

Informationsangebote der BZgA zur Alkoholprävention

• https://www.null-alkohol-voll-power.de für Jugendliche unter 16 Jahren
• https://www.kenn-dein-limit.info für Jugendliche ab 16 Jahren
• https://www.kenn-dein-limit.de für Erwachsene und Fachkräfte
• https://www.alkoholfrei-sport-geniessen.de für Sportvereine
• https://www.vortiv.de für die Kommunen

• https://www.instagram.com/alkohol_kenndeinlimit/
• https://www.tiktok.com/@alkohol_kenndeinlimit
• https://www.youtube.com/alkoholkenndeinlimit
• https://www.facebook.com/alkoholkenndeinlimit

Die BZgA kooperiert bei vielen Angeboten zur Alkoholprävention mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V.

Broschüren und Flyer als Printmedien bestellbar oder zum Download:
https://shop.bzga.de/alle-kategorien/suchtvorbeugung/alkoholpraevention/

Telefonische Beratung zur Suchtvorbeugung der BZgA:
Unter der Telefonnummer 0221 – 89 20 31 Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr zum Preis entsprechend der Preisliste des Telefonanbieters für Gespräche in das deutsche Festnetz.