Keuchhustenfälle in diesem Jahr besonders hoch – Impfung in Schwangerschaft schützt Babys

Die Zahl der dem Robert Koch-Institut gemeldeten Keuchhusten-Fälle ist 2024 besonders hoch. Für Schwangere sowie für die zukünftigen Kontaktpersonen des Babys ist ein Impfschutz gegen Keuchhusten (Pertussis) sehr wichtig, um die Säuglinge nach der Geburt vor einer Ansteckung zu schützen. Schwangere sollten sich zu Beginn des 3. Schwangerschaftsdrittels – ab der 28. Schwangerschaftswoche – bis spätestens vier Wochen vor der Geburt impfen lassen, oder bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt bereits im 2. Schwangerschaftsdrittel.

Keuchhusten ist eine weitverbreitete bakterielle Infektionskrankheit. Sie wird durch Tröpfchen übertragen und ist hoch ansteckend. Insbesondere bei Säuglingen kann Keuchhusten mit schwerwiegenden Komplikationen einhergehen. Dazu gehören lebensbedrohliche Atemaussetzer, sowie problematischen Ohren- und Lungenentzündungen, Funktionsstörungen des Gehirns und Lungenhochdruck. „Für Schwangere ist eine Keuchhustenimpfung sehr wichtig, weil sie danach schützende Antikörper auf das Kind übertragen. Säuglinge können erst ab dem zweiten Lebensmonat gegen Keuchhusten geimpft werden und es entsteht erst nach mindestens zwei Impfungen ein ausreichender Schutz. Eine Impfung während der Schwangerschaft schließt diese zeitliche Schutzlücke“, berichtet Dr. Cornelia Hösemann vom Vorstand des Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF). Es ist wichtig und empfohlen, die Keuchhustenimpfung in jeder Schwangerschaft zu wiederholen, unabhängig davon, wie lange die letzte Pertussis-Impfung zurückliegt.

Massiver Anstieg der Keuchhustenfälle in 2024

Laut aktuellen Angaben des Robert Koch-Institut (RKI) sind die Keuchhusten-Fallzahlen in Deutschland in diesem Jahr ausgesprochen hoch. Wie in der Vergangenheit ist die Altersgruppe der Säuglinge im Alter von unter einem Jahr ist am stärksten vom Infektionsgeschehen betroffen (121,7 übermittelte Fällen pro 100.000 Einwohner).

Auch für Kontaktpersonen von Säuglingen ist Impfschutz empfohlen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Schwangeren zu Beginn des 3. Schwangerschaftsdrittels (oder bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt bereits im 2. Schwangerschaftsdrittel) eine Impfung gegen Keuchhusten. Auch enge Haushaltskontaktpersonen der Säuglinge wie Eltern, Geschwister und Großeltern sollten ihren Impfschutz auffrischen lassen, wenn ihre letzte Keuchhustenimpfung länger als zehn Jahre zurückliegt, ebenso wie medizinisches Personal. Neben der Impfung ist es wichtig, die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten. Dazu gehört zum Beispiel, dass man in die Armbeuge hustet oder niest und regelmäßig die Hände wäscht.

Alles zum Thema „Impfungen bei Kinderwunsch und in Schwangerschaft“

Auf www.schwanger-mit-dir.de sowie dem dazugehörigen Instagram-Kanal @schwangermitdir informiert der BVF Frauen mit Kinderwunsch, Schwangere und deren Angehörige rund um das Thema Schwangerschaftsvorsorge. Dort sind auch alle Informationen zum Thema „Impfschutz für werdende Mütter und Familien“ zusammengestellt, um durch Vermeidung von Infektionsrisiken die bestmöglichen Voraussetzungen für eine gesunde Schwangerschaft zu schaffen: Schwanger mit dir – Bester Schutz für Dich und Dein Kind

Quellen und weitere Informationen:

– RKI-Faktenblatt zu Impfungen in der Schwangerschaft: Schwerpunkt Pertussis
– RKI-Ratgeber – Keuchhusten (Pertussis)
– RKI: Epidemiologisches Bulletin 48/2024
Nationale Lenkungsgruppe Impfen (NaLI): Gemeldete Pertussis-Krankheitsfälle in Deutschland (Meldepflicht gemäß IfSG)
Schwanger mit dir – Bester Schutz für Dich und Dein Kind
Kampagne „Schwanger mit dir“ auf Instagram