Wirkstoffgleiche Original-Arzneimittel mit Patentschutz von mehreren Herstellern

Bei der Rezeptbelieferung in der Apotheke müssen vorrangig Arzneimittel mit Rabattvertrag abgegeben werden. Werden Parallelarzneimittel bzw. Arzneimittel im Mehrfachvertrieb verordnet, muss die Apotheke das jeweils preisgünstigste Parallelarzneimittel oder einen preisgünstigeren Import (falls vorhanden) abgeben, wenn kein Rabattarzneimittel vorrangig abzugeben ist. Parallelarzneimittel sind z. B. die Sitagliptin/Metformin-Präparate Velmetia® von Berlin Chemie und Janumet® von MSD.

Soll der Austausch des verordneten Arzneimittels verhindert werden, muss die Verordnung mit einem Aut-idem-Kreuz erfolgen. Da Originale und bezugnehmende Importe als gleich gelten, können diese trotz gesetztem Aut-idem-Kreuz ausgetauscht werden. Um auch dies zu verhindern, sollte ein zusätzlicher Hinweis wie „Aus medizinisch-therapeutischen Gründen kein Austausch!“ inkl. Datum und Unterschrift des Arztes auf dem Rezept vermerkt werden.*

Hinweis: Informieren Sie sich über die Aut-idem-Regelungen in Ihrer KV und dokumentieren Sie die medizinisch-therapeutischen Gründe für das Setzen des Aut-idem-Kreuzes sorgfältig und jederzeit nachvollziehbar in der Patientenakte.

*„Aut-idem-Kreuz zzgl. Vermerk“ erkennen alle Ersatzkassen und folgende Primärkassen an: AOK Bayern, BKK Landesverband Bayern, Knappschaft – Regionaldirektion München, SVLFG Bayern, IKK classic; AOK Hessen, BKK Landesverband Hessen, IKK Baden-Württemberg und Hessen, SVLFG Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, Knappschaft – Verwaltungsstelle Frankfurt/Main; AOK Baden-Württemberg, SVLFG Baden-Württemberg; AOK Niedersachsen