Koordiniert, leitliniengerecht und im Team: Versorgung von Beatmungspatienten zu Hause
Neues Vertragskonzept – Immer mehr Menschen werden außerhalb des Krankenhauses künstlich beatmet. Die KBV und der Bundesverband der Lungenfachärzte haben ein gemeinsames Versorgungskonzept zur ambulanten Betreuung entwickelt.
Berlin, 14. März 2018 – Patienten, die zu Hause beatmet werden, sollen künftig von einer fachübergreifenden und abgestimmten Betreuung durch Ärzte und Pflegekräfte profitieren können. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat gemeinsam mit dem Bundesverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner (BdP) ein entsprechendes Versorgungsprogramm erarbeitet.
In Deutschland werden immer mehr Patienten außerhalb des Krankenhauses beatmet. Genaue Zahlen liegen nicht vor, Schätzungen gehen aber von einer Größenordnung von rund 15.000 invasiv und einer weit größeren Anzahl nichtinvasiv (etwa mittels Maske) beatmeter Menschen aus. Für die Zukunft ist hier aufgrund des medizinisch-technischen Fortschritts sowie der demografischen Entwicklung mit einer weiteren Zunahme zu rechnen. „Auch auf diesem Gebiet, das früher zwingend mit einem Krankenhausaufenthalt verknüpft war, zeigt sich eindeutig der Trend zur Ambulantisierung. Diese für die Patienten erfreuliche Entwicklung bedeutet jedoch insofern eine Herausforderung für die Versorgung, als dass verschiedene Akteure in die Betreuung solcher Patienten involviert sind – neben Ärzten etwa spezialisierte Pflegedienste. Hier setzt unser Konzept an“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen.
Teilnehmende Ärzte sollen regionale Netzwerke schaffen, die eine koordinierte und qualitätsgesicherte Behandlung von Beatmungspatienten sicherstellen. Ziele sind neben einer höheren Lebensqualität der Patienten unter anderem, ihre Abhängigkeit von künstlicher Beatmung möglichst zu reduzieren und wiederkehrende Krankenhausaufenthalte – sogenannte Drehtüreffekte – zu vermeiden.
Der Vorsitzende des BdP, Dr. Frank Heimann, sagte: „Dieses Vertragskonzept zeigt, dass wir Lungenärzte (Pneumologen) uns zum Wohle unserer Patienten dieser komplexen Herausforderung in der ambulanten Versorgung stellen. Ohne die tatkräftige professionelle Unterstützung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wäre das nicht umsetzbar! Wir hoffen jetzt, für dieses Vertragskonzept in den einzelnen KV-Regionen Vertragspartner zu finden.“
An dem Versorgungsvertrag zur ambulanten Behandlung von Beatmungspatienten können folgende Fachgruppen teilnehmen: Fachärzte für Innere Medizin und Pneumologie, Fachärzte für Lungenheilkunde sowie Fachärzte für pädiatrische Pneumologie zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Bei gleichwertiger Qualifikation steht das Konzept auch benachbarten Fachgruppen offen. Um ein regionales Netzwerk zu bilden, sind Kooperationsvereinbarungen zwischen den Fachärzten, stationären Einrichtungen, Pflegediensten sowie Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten verpflichtend. Maßnahmen zur Qualitätssicherung gehören ebenfalls dazu.
Dazu erläuterte Dr. Christian Franke, Leiter der BdP-Arbeitsgruppe Beatmung und Vorsitzender des Landesverbands Thüringen: „Die Kostenübernahmeverpflichtung der häuslichen Beatmungs- und Intensivpflege wurde vor Jahren im SGB V festgeschrieben – das war ein Segen für die Betroffenen. Doch Verbesserungen sind weiterhin notwendig. So sprechen wir uns für eine verpflichtende ärztliche Versorgung durch Beatmungsspezialisten im ambulanten Bereich aus. Außerdem ist die ärztliche Betreuung von Beatmungspatienten im aktuellen Einheitlichen Bewertungsmaßstab nicht adäquat abgebildet. Modellprojekte einzelner Regionen haben gezeigt, wie es gehen kann. Aber was wir brauchen, ist eine echte sektorenübergreifende Lösung für ganz Deutschland! Mit unserem Konzept kann das gelingen!“
Das Konzept von KBV und BdP wird im Rahmen eines Symposiums auf dem Kongress der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin am 15. März in Dresden vorgestellt. Nähere Informationen zum Vertragskonzept gibt es hier: www.kbv.de/html/33618.php. Das Programm zur Vorstellung des Konzepts im Rahmen des Kongresses findet sich auf der Terminseite der KBV: http://www.kbv.de/html/veranstaltungen.php.
Hintergrund zur KBV-Vertragswerkstatt: Nach dem Motto „„Besondere Lösungen für besondere Probleme“ entwickelt die Vertragswerkstatt der KBV gemeinsam mit Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), Berufsverbänden und Selbsthilfeorganisationen Konzepte für spezielle Versorgungsangebote, welche die allgemeine, zwischen Krankenkassen und KBV ausgehandelte kollektivvertragliche Versorgung ergänzen. Damit die Konzepte tatsächlich Eingang in die Versorgung finden, müssen die Krankenkassen deren Umsetzung unterstützen. Nähere Informationen zur Vertragswerkstatt gibt es hier: http://www.kbv.de/html/100.php.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Anhang als PDF und im Internet unter http://www.kbv.de/html/417.php.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 170.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.
Aktuelle Informationen der KBV erhalten Sie auch in unserem wöchentlichen Newsletter PraxisNachrichten unter www.kbv.de/praxisnachrichten sowie über die App KBV2GO! unter www.kbv.de/kbv2go. Beide Angebote sind kostenlos.
Der Bundesverband der Pneumologen (BdP):
Der Bundesverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner (BdP) ist ein Zusammenschluss von Fachärzten mit Schwerpunkt Pneumologie in Klinik und Praxis. Seit 1964 vertritt er die Interessen seiner Mitglieder im Bundesgebiet gegenüber den Körperschaften des öffentlichen Rechts, Behörden, Krankenkassen und politischen Parteien sowie gegenüber der ärztlichen Selbstverwaltung und freien ärztlichen Verbänden. Der BdP ist regional in dreizehn eigenständige Landesverbände gegliedert. Dem BdP gehört auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Pädiatrische Pneumologie e. V. an.
Zu den Zielen des BdP gehört die Gestaltung von politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zur Sicherung der hohen Behandlungsqualität in der Pneumologie. Außerdem fördert der BdP die Qualifizierung seiner Mitglieder durch Fortbildungsveranstaltungen. Jährlich finden die Pneumologischen Praxistage statt, bei denen der Austausch zwischen Klinikern und Niedergelassenen im Mittelpunkt steht. Der BdP betreibt eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung über die Krankheitsbilder der Atemwege. Weitere Informationen zum BdP findet man unter www.pneumologenverband.de.