Wenn notwendig, natürlich auch mehr: Schwangerenvorsorge ist wissenschaftsbasiert und individuell
München – Die Schwangerenvorsorge ist seit Jahrzehnten ein qualitätsgesicherter und erfolgreicher Bestandteil der Gesundheitsversorgung, auch im internationalen Vergleich. Der Berufsverband der Frauenärzte e. V. (BVF) betont, dass die Betreuung werdender Mütter – heute mehr denn je – an die individuellen Bedürfnisse jeder Frau angepasst wird und auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert: Egal ob es einen zusätzlichen Ultraschall oder etwa ein Zytomegalie-Screening betrifft. Undifferenzierte Kritik an fachärztlichen Leistungen hingegen schädigt das Vertrauensverhältnis nachhaltig und wirkt sich negativ auf die Versorgung der vulnerablen Gruppe der Schwangeren aus.
Aktuelle Kritik aus den Kreisen der Hebammen, wonach die Schwangerenbetreuung nicht evidenzbasiert sei und Frauen durch risikoorientierte Maßnahmen verunsichert würden, weist der BVF entschieden zurück. Solche Behauptungen tragen vielmehr zur Verunsicherung bei Schwangeren und deren Familien bei und verkennen die große Bedeutung präziser Diagnostik und risikoadaptierter medizinischer Betreuung. Die Mutterschaftsrichtlinie (Mu-RL) garantiert eine umfassende Versorgung und den Mindestumfang der notwendigen Informationen, Beratungen und Untersuchungen für jede Schwangere. Aber, wo notwendig, kann und muss teilweise auch eine Versorgung über die Mu-RL hinaus geschehen: Eine individuelle Entscheidung im vertraulichen Ärztin-Patientin-Verhältnis. Dafür stehen ergänzend wissenschaftliche Leitlinien zur Verfügung, auf deren Basis bei erkennbarem Vorteil für die Schwangere oder bei besonderen Erfordernissen zusätzliche Untersuchungen erfolgen können. Das mag ein zusätzlicher Ultraschall bei medizinischer Notwendigkeit sein, aber beispielsweise auch das Screening auf Zytomegalie (CMV), das nicht Bestandteil der Mu-RL ist, aber von vielen medizinischen Fachgesellschaften sowie Ärztinnen und Ärzten empfohlen wird. Für das Beispiel CMV hat der BVF ein umfassendes FAQ erstellt, hier abrufbar.
„Jede Schwangerschaft ist einzigartig, und unser Ziel ist es, mögliche potenzielle Schwierigkeiten rechtzeitig zu erkennen und wenn notwendig auch zu behandeln. Mit diesem Anspruch treten auch die Schwangeren an uns Frauenärztinnen und Frauenärzte heran“, betont Dr. Klaus Doubek, Präsident des BVF. „Frauenärztliche Versorgung in Deutschland leistet seit Jahrzehnten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Mutter und Kind.“ Dies zeigt sich auch in den weltweit führenden niedrigen Raten von Mütter- und Säuglingssterblichkeit in Deutschland.
Der BVF unterstreicht, dass Gesundheit und Sicherheit von Mutter und Kind immer höchste Priorität haben. Die fachärztliche Betreuung bietet werdenden Müttern eine informierte, partizipative Entscheidung, um die Schwangerschaft so sicher und individuell wie möglich zu gestalten.
Quellen und weitere Informationen:
– Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Geburt – Mu-RL
– Informationen zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) des BMG
– S2k-Leitlinie „Labordiagnostik schwangerschaftsrelevanter VIrusinfektionen“ (AWMF Registernummer 093/001)
– AWMF Leitlinien-Register: Alle aktuellen Leitlinien aus dem Fachbereich Gynäkologie und Geburtshilfe