G-BA soll zügig über die Zulassung Systemischer Psychotherapie entscheiden

  • 17. Juli 2018

Pressemeldung von DGSF und SG zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Stand der Anerkennung der Systemischen Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Presseinformation von DGSF und SG, 17. Juli 2018

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aufgefordert, die Beratungen über die Anerkennung der Systemischen Therapie zügig abzuschließen. Das geht aus der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom BMG auf eine Kleine Anfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum „Stand der Anerkennung der Systemischen Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung“ hervor. Es geht dabei um die Entscheidung, ob erwachsene Patienten Systemische Psychotherapie künftig nicht mehr selbst finanzieren müssen. Diese Entscheidung liegt beim G-BA, über den das BMG die Rechtsaufsicht führt.

Hintergrund der Kleinen Anfrage ist, dass die wissenschaftliche Anerkennung der Systemischen Therapie durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie bereits seit 2008 vorliegt. Die dort festgestellte Wirksamkeit des Verfahrens wurde durch das vom G-BA angeforderte Gutachten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das im Mai 2017 veröffentlicht wurde, nochmals bestätigt. Eine Beschlussfassung ist allerdings noch immer nicht erfolgt. Beobachter vermuten, dass die Verzögerung mit den Auswirkungen einer Zulassung auf die Bedarfsplanung zusammen hängen. Das BMG stellt nun in seiner Antwort klar, dass eine Vermischung der Fragen der Nutzenbewertung mit möglichen Auswirkungen auf Kosten für Kassensitze unzulässig ist.

Dr. Björn Enno Hermans, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF), fordert nun eine sehr schnelle Entscheidung: „Es ist nicht länger hinzunehmen, dass die Beschlussfassung in den zuständigen Gremien weiter verschleppt wird. Notfalls muss das Bundesgesundheitsministerium im Rahmen seiner Rechtsaufsicht eine Entscheidung herbeiführen.“

Dr. Ulrike Borst, Vorsitzende der Systemischen Gesellschaft (SG), ergänzt: „Systemische Therapie ist ein hochwirksames Psychotherapieverfahren, das auch in Deutschland den Versicherten nicht weiter vorenthalten werden darf.“

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Stand der Anerkennung der Systemischen Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/032/1903280.pdf.