Patientenrecht: Anspruch auf moderne Therapie

Laut dem hierzulande geltenden Grundgesetz haben deutsche Patienten das Recht zu entscheiden, von welchem Arzt und mit welchen Therapien sie sich behandeln lassen wollen. Dennoch hört man immer wieder, dass erkrankte Personen Probleme bekommen, wenn sie neue Therapien einfordern und von der Standardtherapie abweichen wollen. Welche Ansprüche und Rechte haben Patienten in Bezug auf moderne Therapien? Der folgende Artikel klärt auf.


Komplexe Erkrankungen machen in der Regel auch komplexe Therapieansätze erforderlich. Für chronische Erkrankungen etwa gibt es kaum ein Allheilmittel, das bei jedem gleich wirkt. Deshalb ist es wichtig, die Heilmethoden stets an die jeweilige Symptomatik anzupassen. Welches Verfahren für die Behandlung der jeweiligen Krankheit am geeignetsten ist, muss individuell sowie mithilfe umfassender Untersuchungen vom Arzt ermittelt werden. Oftmals müssen verschiedene Heilverfahren kombiniert werden, um einen Erfolg zu erzielen. In diesen Fällen spricht man von multimodaler Therapie.

Recht auf angemessene Therapie

Wenngleich die moderne Medizin diverse Therapiemöglichkeiten bietet, sehen sich Patienten immer wieder mit großen Herausforderungen konfrontiert, wenn es darum geht, die angemessene Art der Therapie zu erhalten – und das, obwohl jedem der Anspruch auf eine notwendige Behandlung rechtlich zugesichert ist.

Einerseits trat schon 2013 das Patientenrechtegesetz in Kraft, welches die Position der Patienten gegenüber den Behandelnden stärkt. Zum anderen sind die Pflichten von medizinischen Fachkräften im Behandlungs- und Arzthaftungsrecht innerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgeschrieben. Aufgrund der ärztlichen Berufsordnung sind die Ärzte zudem grundsätzlich dazu verpflichtet, das Leiden von Personen zu lindern. Die Behandlung muss dabei am Wohl des Patienten ausgerichtet sein. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass alle Therapiemöglichkeiten in Betracht gezogen werden.

Ansprüche und Rechte durchsetzen

Weigert sich ein Arzt, eine vom Patienten gewünschte Behandlung durchzuführen, obwohl diese Aussichten auf Erfolg verspricht, können strafrechtliche Konsequenzen in die Wege geleitet werden. Hierbei kann die fahrlässige oder sogar vorsätzliche Körperverletzung sowie die unterlassene Hilfeleistung geahndet werden.

Damit ein Patient seine Ansprüche geltend machen kann, benötigt er jedoch vor allem umfassende Informationen. Wer nicht weiß, welche Heilverfahren prinzipiell möglich sind oder von seiner Krankenkasse erstattet werden, kann auch nicht danach verlangen. Doch woher soll man die benötigten Informationen nehmen, wenn einen der Arzt nicht hierüber aufklärt?

Manchmal hilft dann nur, den behandelnden Arzt zu wechseln. Denn Patienten haben stets das Recht, sich eine zweite oder sogar dritte Meinung einzuholen – vor allem, wenn sie das Gefühl haben, dass die aktuelle Therapie nach einer gewissen Zeit keinerlei Wirkung (mehr) zeigt. Außerdem ist es legitim, zum Beispiel um eine Überweisung zu einem anderen Facharzt bzw. Spezialisten zu bitten.

Finanzielle Hürden

Ein weiteres Problem in der modernen Medizin stellen die finanziellen Mittel dar. Denn selbst wenn der Arzt alle Möglichkeiten ausschöpfen möchte, so übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen längst nicht jede Behandlung. Viele Methoden der modernen Therapie sind keineswegs Bestandteil der Leistungsverzeichnisse, und in den seltensten Fällen sind die Patienten in der Lage, die kostenintensiven Mittel selbst zu tragen.

Wird aber beispielsweise einem gesetzlich krankenversicherten Patienten eine bestimmte Leistung, auf die er Anspruch zu haben glaubt, verweigert, kann er diese Leistungen auf dem Sozialrechtsweg einklagen. Privat Versicherte dagegen müssen versuchen, ihre Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg – das heißt mit einer Klage vor dem Land- oder Amtsgericht – geltend zu machen, wenn die Kostenübernahme von der Versicherung verweigert wird.

 

Quelle: Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V., https://www.anwalt.org/

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