Einführung einer Impfpflicht gegen Masern
Glawe: Impfpflicht ist ein wichtiger und auch notwendiger Schritt
Ab dem 01. März tritt in Deutschland das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft. Damit gilt eine Impfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort), Kindertagespflegen, Schulen und Gesundheitseinrichtungen. „Die Impfpflicht ist ein wichtiger und auch notwendiger Schritt. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Nur weil es nicht jeden Tag neue Fälle bei uns gibt, heißt dies nicht, die Krankheit ist gebannt. Kinder und Angestellte in den betreffenden Einrichtungen müssen geschützt werden. Der beste Schritt dafür ist eine Impfung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.
Insgesamt wurden in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in den vergangenen 19 Jahren 49 Masern-Infektionen registriert. „Das sind mit Abstand die wenigsten Masern-Erkrankungen aller Bundesländer in diesem Zeitraum“, so Glawe weiter. In Baden-Württemberg und Niedersachsen hat es unlängst Masernerkrankungen gegeben. Ein Masern-Ausbruch im Kongo hat nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Anfang des Jahres zu mehr als 6.000 Todesfällen geführt.
Masernschutzgesetz ab dem 01. März 2020
Kinder sollen laut dem Masernschutzgesetz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Kinder, die schon in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss ein Nachweis über den Masernschutz erfolgen. Ebenso gilt dies für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nach Masernschutzgesetz tätig sind. Hierzu zählen beispielsweise pädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte, Kindertagespflegepersonen sowie medizinisches Personal. Entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sind Personen mit medizinischen Kontraindikationen und Personen, die vor 1970 geboren sind, von der Impfpflicht ausgenommen. Das gilt auch für Personen, die die Krankheit bereits nachgewiesenermaßen durchlitten haben. Die Immunität ist hier durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. „Infektionen mit Masern verlaufen oftmals schwer und können Komplikationen beziehungsweise Folgeerkrankungen nach sich ziehen“, betonte Gesundheitsminister Glawe. Insbesondere bei Kindern unter fünf Jahren kann es als Spätfolge einer Maserninfektion zu einer schweren und tödlich verlaufenden Gehirnerkrankung kommen (subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE)).
Impfstoffe zählen zu den wirksamsten und sichersten Präventivmaßnahmen im Kampf gegen Krankheitserreger. Um die Zirkulation der Masern zu verhindern, werden von der Weltgesundheitsorganisation Impfraten von 95 Prozent gefordert. Mecklenburg-Vorpommern ist neben Brandenburg das einzige Bundesland, das in der Altersgruppe der Einschüler mit 95,5 Prozent die für die Masern-Eliminierung empfohlene Impfquote von 95 Prozent bei der zweiten Masernimpfung erreicht. In Auswertung der von der Kassenärztlichen Vereinigung ermittelten Impfquoten sind 71,9 Prozent der Zweijährigen sowie 86,3 Prozent der Dreijährigen in MV zweimal altersgerecht gegen Masern geimpft. „In Deutschland sind neben Kindern auch Jugendliche und Erwachsene betroffen. Dies zeigt, dass der eigentlich im Kindesalter vorzunehmende Impfschutz teilweise vernachlässigt wird und freiwillige Maßnahmen zur Stärkung der Impfbereitschaft zu wenig greifen“, so Gesundheitsminister Glawe weiter.
Ausführliche Informationen zum Masernschutzgesetz unter: www.masernschutz.de.
Informationen zur landesweiten Imagekampagne „MV impft – Gemeinsam Verantwortung übernehmen“
Gesundheitsminister Glawe warb für die Kampagne „MV impft – Gemeinsam Verantwortung übernehmen“ (www.mv-impft.de). „Vorhandene Impflücken lassen sich durch zielgruppenspezifische Maßnahmen ansprechen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Neben dem Internetauftritt (www.mv-impft.de) wird mit gedrucktem Informationsmaterial wie Plakaten und Faltblättern geworben. Darüber hinaus kommen auch digitale Medien wie Spots für Kinos sowie YouTube und Facebook als Informationsträger zum Einsatz, um gezielt Jugendliche und junge Erwachsene anzusprechen. Ergänzt wird dies durch Hinweise auf die zahlreichen Impfangebote der niedergelassenen Ärzte, der Gesundheitsämter und auch der Betriebsärzte im Land. „MV impft“ ist eine Kampagne des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Alle Informationen unter: www.mv-impft.de.