Welche Rechte habe ich als Rheuma-Patient?

Eine chronische Erkrankung geht mit vielen Herausforderungen im Alltag einher. Themen wie Patientenrechte, Schwerbehinderung, Reha oder Pflegeversorgung rücken in den Mittelpunkt. Da rheumatische Erkrankungen in Schüben verlaufen, kann es auch kurzzeitig zu Veränderungen kommen, die eine Anpassung der Behinderung oder des Pflegestatus erforderlich machen. Es ist daher wichtig, dass Patienten und auch ihre Angehörige über sozialrechtliche Aspekte ihrer Erkrankung Bescheid wissen.

Körperliche Einschränkungen bestimmen den Grad der Schwerbehinderung

Für eine Schwerbehinderung ist beispielsweise nicht die Erkrankung, sondern die damit verbundenen Einschränkungen ausschlaggebend. Hierfür muss der Grad der Behinderung (GdB, von 10 bis 100) mehr als 50 betragen. Neben der Schwerbehinderung können zusätzliche Eintragungen im Ausweis vorgenommen werden: Beispielsweise steht G für eine erheblich eingeschränkte Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Ein Schwerbehindertenausweis bringt Steuererleichterungen, zusätzliche Urlaubstage und einen verbesserten Kündigungsschutz. Je nach zusätzlichem Merkzeichen sind darüber hinaus weitere Erleichterungen wie kostenloser Nahverkehr möglich.

Auch ein Antrag auf eine Reha oder ein Pflegeversicherungsanspruch kann Fragen aufwerfen. Eine Reha wird normalerweise alle 4 Jahre für 3 Wochen genehmigt, aber auch da sind Ausnahmen möglich. Ansprechpartner für die Antragsstellung sind die Renten- oder Krankenversicherung. Wieviel Zeit haben die Versicherungsträger, um über den Antrag zu entscheiden? Müssen persönliche Wünsche der Patienten berücksichtigt werden? Und wie sieht es eigentlich mit der Pflege aus? Welche Pflegemöglichkeiten bestehen? Diese und weitere Fragen stellen sich Patienten mit chronischen Erkrankungen. Informationen zu den häufigsten Themen aus dem Bereich Sozialrecht und Rheuma finden Sie beispielsweise hier und in dem umfangreichen Ratgeber zu Ihren Rechten im Sozialsystem der Deutschen Rheuma-Liga.

 

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