Wege in die Zukunft – wie viel und welches Personal braucht gute Pflege?
Ein Forschungsteam der Universität Bremen hat ein Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen entwickelt. Eine vollständige Umsetzung würde in Pflegeheimen zu gut einem Drittel mehr Belegschaft führen. Die Studie wurde von 2017 bis 2020 mit knapp vier Millionen Euro gefördert.
„Obwohl ausreichendes und qualifiziertes Personal in Pflegeeinrichtungen eines der wichtigsten Strukturmerkmale ist, um gute Pflegequalität zu erzielen, gab es bisher in Deutschland kein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungsverfahren“, betont Professor Heinz Rothgang vom SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik, Leiter des Projektes. Die bestehende Personalausstattung sei vielmehr historisch gewachsen und regional sehr unterschiedlich, ohne dass die zugrundeliegenden Personalschlüssel inhaltlich gerechtfertigt sind.
Europaweite Ausschreibung: Zuschlag für Universität Bremen
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz vom 21. Dezember 2015 wurde daher ein Entwicklungs- und Erprobungsauftrag für ein einheitliches Personalbemessungsverfahren in das Sozialgesetzbuch XI – Soziale Pflegeversicherung aufgenommen. Der Zuschlag für die Umsetzung dieses Projekts erging nach europaweiter Ausschreibung an ein Forscherteam der Universität Bremen unter der Leitung von Prof. Dr. Heinz Rothgang (SOCIUM), dem auch Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck, Prof. Dr. Karin Wolf-Ostermann, Prof. Dr. Stefan Görres vom Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP), Prof. Dr. Werner Brannath vom Kompetenzzentrum für Klinische Studien Bremen (KKSB) und PD Dr. Guido Becke vom Institut für Arbeit und Wirtschaft (iaw) und 12 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehörten.
„Die Ergebnisse zeigen – im Verhältnis zur heutigen Personalausstattung der Pflegeheime – durchgehend Pflegepersonalmehrbedarfe“, so Professor Rothgang. Diese Personalmehrbedarfe seien abhängig vom Bewohnermix und der Ausgangspersonalausstattung. Nach Qualifikationsniveaus differenziert entstehen sehr unterschiedliche Effekte: Bezogen auf die derzeitige bundesdurchschnittliche Personalausstattung gemäß den landesspezifischen Pflegepersonalschlüsseln liegt der Pflegepersonalmehrbedarf bei 69 Prozent für die Assistenzkräfte und bei 3,5 Prozent für die Fachkräfte.
Bundesweit rund 100.000 Vollzeitstellen zusätzlich
„Eine vollständige Umsetzung wird in stationären Einrichtungen der Langzeitpflege zu Mehrpersonal von zusätzlich gut einem Drittel der heutigen Belegschaft führen. Das sind bundesweit rund 100.000 Vollzeitstellen. Dabei werden hierzu weit überwiegend Pflegeassistenzkräfte mit einer Ausbildung im Umfang von ein oder zwei Jahren nach Landesrecht einzusetzen sein“, sagt Professor Rothgang.
„Das Personalbemessungsinstrument ist jetzt bereit für eine gestufte Einführung die schon seit längerer Zeit in der Vorbereitung ist“, erklärt der Studienleiter weiter. So haben sich in der „Konzertierte Aktion Pflege“ (KAP) die beteiligten Akteure in der Langzeitpflege einschließlich dreier Bundesministerien bereits 2019 darauf verpflichtet, das Personalbemessungsverfahren nach Abschluss des Projektes in geeigneten Schritten gemeinsam zügig anzugehen.
Erster Schritt der Einführung wird bereits beraten
Für die Pflegeheime ist ein erster Einführungsschritt bereits im Entwurf eines Versorgungsver-besserungsgesetzes enthalten, das derzeit beraten wird. „Der Gesetzentwurf beinhaltet die Bereitstellung von zusätzlichen bis zu 20.000 Pflegeassistenzkraftstellen ab dem Jahr 2021.“ Mit diesem ersten Einführungsschritt beginnt die Bundesregierung Professor Rothgang zufolge eine Empfehlung des Forscherteams umzusetzen. Danach soll ein stufenweiser Personalaufbau verbindlich eingerichtet werden und gleichzeitig in einem Modellprojekt die Qualitätswirksamkeit von Mehrpersonal unter einer begleitenden Personal- und Organisationsentwicklung erforscht werden.
Informationen zur wissenschaftlichen Methode des Projekts:
Zur Bestimmung fachlich angemessener Personalmengen und -strukturen war ein analytischer Zugang zwingend, bei dem festgelegt wird, welche Pflegepersonalmengen in welchem Qualifikationsmix für eine fachgerechte Leistungserbringung notwendig sind. Hierzu wurde das Leistungsgeschehen in Pflegeeinrichtungen beobachtet und zusätzlich eine Bewertung der Leistungsmenge, der aufgewendeten Zeit und der Qualifikation des leistungserbringenden Pflegepersonals vorgenommen. Von den Datenerhebenden konnte also bei jeder Leistungser-bringung die Bedarfsgerechtigkeit interventionsbezogen und differenziert bewertet werden. Hierdurch konnten empirisch bestimmte SOLL-Werte einer fachgerechten Versorgung als Parameter des Personalbemessungsverfahrens erarbeitet werden. Ein zusätzlicher Schwerpunkt der Datenerhebung wurde in einem eigenen qualitativen Studienteil auf die Bedeutung und den Umfang von Interaktionsarbeit gelegt.
Die Datenerhebung erfolgte durch 241 speziell auf die konsentierten Erhebungsinstrumente geschulte Pflegefachpersonen in einer „Beschattung“, also einer eins-zu-eins-Zuordnung zwischen den leistungserbringenden Pflegekräften der Einrichtungen und den Datenerhebenden. Von April bis Oktober 2018 wurden Datenerfassungen in insgesamt 62 vollstationären Erhebungseinheiten und 7 teilstationären Einrichtungen unter der Beteiligung von insgesamt 1.380 Bewohnerinnen und Bewohnern sowie 163 Tagespflegegästen durchgeführt.
Originalpublikation:
https://www.gs-qsa-pflege.de/wp-content/uploads/2020/09/Abschlussbericht_PeBeM.p…