Keine Angst vor innovativen Arzneimitteln – was Sie bei der Verordnung beachten sollten

Verordnungsthema:

Colitis ulcerosa

Neue Studien zu Colitis ulcerosa

Die Darmflora spielt bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen eine große Rolle, denn bei vielen Patienten ist sie aus dem Gleichgewicht geraten. Das bedeutet, dass sich die Zusammensetzung der Mikroorganismen, die den Darm bewohnen, so verändert hat, dass sie dem Patienten schadet. Ein Ansatz, um die Darmflora der Patienten wieder ins Gleichgewicht zu bringen, ist die Stuhltransplantation. Hierbei werden die Mikroorganismen aus dem Darm eines gesunden Spenders mit Hilfe von dessen Stuhl auf den Patienten übertragen.

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Bei Morbus Crohn und Colitis ulcerosa handelt es sich um chronische Erkrankungen, bei denen es phasenweise zu Verschlechterungen der Krankheitssymptome kommt. Daher müssen diese Patienten kontinuierlich betreut und der Krankheitsverlauf sorgfältig überwacht werden. Mit Hilfe der Telemedizin soll die Krankheitsüberwachung jederzeit auch zu Hause möglich sein.

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Patienten mit Colitis ulcerosa, die auf die konventionelle Therapie nicht ansprechen, könnte Golimumab weiterhelfen. Golimumab hemmt den Botenstoff des Immunsystems TNF (Tumornekrosefaktor) und wirkt somit entzündungshemmend. Diese entzündungshemmende Wirkung von Golimumab macht sich die Medizin bereits bei der Behandlung anderer entzündlicher Erkrankungen (bspw. Rheuma) zu Nutze.

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Die Darmflora jedes Menschen ist einzigartig. Sie besteht aus verschiedenen nützlichen Bakterien und anderen Mikroorganismen. Bei dauerhaften Entzündungen, wie es bei Colitis ulcerosa der Fall ist, kann die Darmflora aus dem Gleichgewicht geraten. Ein neuer Therapieansatz besteht darin, diese Darmflora wieder ins Gleichgewicht zu bringen und somit die Symptome der Erkrankung zu lindern. Um dies zu erreichen, wird die Darmflora eines gesunden Spenders auf den Patienten übertragen.

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Neue Meldungen aus Instituten und Kliniken

MHH-Projekt will genetische Diagnostik und Beratung für Angehörige von unerwartet verstorbenen Kindern und Jugendlichen in die Regelversorgung bringen.Instituts für Humangenetik der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), will diese Versorgungslücke nun schließen. „Wir möchten die Möglichkeiten schaffen, um Familien verstorbener Kinder fachübergreifend zu betreuen“, sagt die Genetikerin. Eine molekulargenetische Untersuchung soll zunächst klären, ob erblich bedingte Ursachen für den unerwarteten Tod vorliegen. Das betrifft in der Regel seltene Erkrankungen wie etwa Immundefekte, neurologische Erkrankungen oder Herz-Kreislauf-Probleme, die zu Lebzeiten des Kindes nicht bekannt waren. Zudem wollen Professorin Bergmann und ihr Team auch die weiterführende psychologische und klinische Versorgung der Angehörigen stärken. Dieses Vorhaben unterstützt die hannoversche Appenrodt-Stiftung mit 50.000 Euro für zunächst ein Jahr.

Standardisiertes Verfahren entwickeln

„Es gibt hierzulande keine Handlungsempfehlungen oder geregelte Abläufe, wie genau und in welchem Umfang solche Untersuchungen vorgenommen werden sollten“, stellt Professorin Bergmann fest. Das beginne bereits bei der Aufbewahrung von Blut- oder Gewebeproben. Während etwa in Großbritannien jeder Notarztwagen ein Set für Materialentnahme bei unklaren Todesfällen mitführe, sei in Deutschland überhaupt nur wenigen Ärztinnen und Ärzten bewusst, welche Konsequenzen die Klärung einer möglichen genetischen Ursache für die Familie habe. „Wir brauchen bundesweite Versorgungsstrukturen, damit sowohl die weitere genetische Abklärung der Todesursache, die anschließende genetische Untersuchung und Beratung der Angehörigen sowie die psychosoziale Betreuung in die Regelversorgung übernommen werden.“ Hierfür sei eine interdisziplinäre Zusammenarbeit notwendig, die neben den klinisch betreuenden Ärztinnen und Ärzten auch die Bereiche Neonatologie, Kinderheilkunde, Pathologie, Rechtsmedizin, Humangenetik, Rettungsdienst, Polizei, Staatsanwaltschaft, Psychologie und Psychotherapie einschließe.

Postmortale genetische Diagnostik als Prävention

„Wir müssen gemeinsam umdenken, denn eine molekulare Autopsie ist nicht nur Aufklärung der Todesursache, sondern kann auch eine lebensrettende Prävention sein“, betont Dr. Corinna Hendrich, Ärztin am Institut für Humangenetik. Dies haben die Ärztinnen bereits nachgewiesen. „In einem Fall etwa haben wir bei einem Jugendlichen, der scheinbar völlig gesund war und plötzlich verstarb, die genetische Veranlagung für lebensgefährliche Herzrhythmusstörungen entdeckt“, sagt Dr. Hendrich. Diese Genveränderung fanden sich auch bei der Mutter des Verstorbenen, die daraufhin nun kardiologisch betreut wird. Im aktuellen Projekt haben die Forschenden bisher in jedem zweiten Fall genetische Ursachen gefunden, die mitverantwortlich für den Tod der untersuchten Kinder oder Jugendlichen waren.

Das Projekt erfolgt in Zusammenarbeit mit der MHH-Kinderklinik sowie den MHH-Instituten für Pathologie und für Rechtsmedizin, der Kinderklinik auf der Bult in Hannover, der Kinderklinik der LMU München, der Universitätsmedizin Mainz und dem Universitätsklinikum Frankfurt und der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf.

Text: Kirsten Pötzke

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