Kostenerstattung für Zusatznahrung bei Patienten mit schweren oder chronischen Erkrankungen
In Deutschland ist im Zwölften Sozialgesetzbuch, kurz SGB XII genannt, festgehalten, dass gewisse Personen Anspruch auf einen Mehrbedarf für eine kostenaufwändige Ernährung haben. Auf diese Weise können Betroffene, die auf eine teure bzw. kostenaufwändige Ernährung angewiesen sind, mehr Geld erhalten. „Für Kranke, Genesende, behinderte Menschen oder von einer Krankheit oder von einer Behinderung bedrohte Menschen, die einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt“, so lautet der entsprechende Gesetzestext (§ 30 Abs. 5 SGB XII) . Im […]
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